Regalinstandsetzung

Die Regalinstandsetzung dient der Beseitigung von Mängeln und Beschädigungen an Lagereinrichtungen, die bei der Regalinspektion festgestellt wurden. Die Dringlichkeit richtet sich nach der Einstufung der Gefahrenstufe der Beschädigung. Um die Lagersicherheit aufrecht zu erhalten und weiterhin zu gewährleisten sind bei fälligen Reparaturen die Vorgaben der DIN EN 15635 und der Berufsgenossenschaften zu beachten.

Im Zuge der Regalinspektion bieten wir Ihnen selbstverständlich auch direkt eine Instandsetzung aller entdeckter Regalbeschädigungen an. Unsere erfahrenen Regalmonteure reparieren Ihre Regale schnellstmöglich, unter berücksichtigung der vorgeschriebenen Regelungen. Damit Sie schnell wieder uneingeschränkt arbeiten können!

Wir halten uns bei Regalinstandsetzung an folgende Vorschriften:

Die oberste Bauaufsicht in Deutschland, das Deutsche Institut für Bautechnik (kurz: DIBt) fordert in den bauaufsichtlichen Zulassungen für Regale unter Punkt 5, Bestimmung für Nutzung, Unterhalt und Wartung:

Im Rahmen der in der DIN EN 15635 festgelegten Inspektionsintervalle sind die Regalkonstuktionen zu kontrollieren. Hierbei festgestellte Schäden sind gemäß DIN EN 15635, Abschnitt 9.7.3 zu beseitigen. Vorzugsweise sind beschädigte Bauteile durch Originalbauteile zu ersetzen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, muss der Standsicherheitsnachweis für das Regal unter Berücksichtigung der Reparaturmaßnahme überprüft werden.

Regeln bei Regalinstandsetzung und Änderungsarbeiten:

  • das Regal ist vor Reparaturen oder Änderungsarbeiten zu entladen
  • Reparaturen, Ergänzungen oder Änderungen der Lagereinrichtung durch Schweißen oder
    Verschraubung sind NICHT zulässig (es sei denn, der Regallieferant stimmt ausdrücklich zu!)
  • Informations- und Belastungshinweise sind nach allen Reparaturen oder Änderungen anzupassen

Regalinstandsetzung nach DIN EN 15635

Nach Abschnitt 9.7.1 der DIN EN 15635 sollen beschädigte Bauteile nicht repariert sondern ausgetauscht werden. Reparaturen an beschädigten Bauteilen sind nicht zulässig, es sei denn, sie sind vom Regallieferanten genehmigt worden.

Regalreparaturen im Sinne der Berufsgenossenschaften

Auf Grund der harten Forderung innerhalb der DIN EN 15635 hat der berufsgenossenschaftliche Fachausschuss „Förder- und Lagertechnik“, Sachgebiet „Lagereinrichtungen und -geräte“ zu diesem Thema folgende Aussage getroffen:

Reparaturen an Regalen dürfen grundsätzlich auch von Firmen durchgeführt werden, die nicht der Hersteller des Regals sind, auch ohne dessen Zustimmung. Voraussetzungen hierfür sind: Der Reparateur garantiert und bescheinigt dem Betreiber, dass die Tragfähigkeit des Regals mindestens so gut ist wie im Neuzustand. Auf Anforderung von Behörden muss der Reparateur einen Nachweis über eine ausreichende Tragfähigkeit vorlegen. Der Nachweis kann durch Berechnung und/oder durch Versuche geführt werden.“

Änderungsarbeiten an Regalen nach DIN EN 15635

Wenn eine Lagereinrichtung geändert wird, kann dies eine Änderung der Tragfähigkeit bewirken. Bei sämtlichen Änderungen ist der Regallieferant oder ein geeigneter Fachmann zu Rate zu ziehen. Etwaige Empfehlungen sind zu befolgen, bevor Veränderungen durchgeführt werden. Änderungen sind nach den Anweisungen des Regallieferanten durchzuführen.