Zu wissen, was man als „Erste Hilfe“ bei Regalschäden tun kann ist viel wert! Denn, obwohl durch regelmäßige Sichtkontrollen und Regalinspektionen die Arbeitssicherheit von Lagereinrichtungen gewährleistet wird, können trotzdem jederzeit Regalbeschädigungen auftreten.
Was kann ich als „Erste Hilfe“ bei Regalschäden tun?
Um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein sind, nach Forderung der Berufsgenossenschaft und nach der Norm DIN EN 15635, festgestellte sicherheitsrelevante Regalschäden sofort fachgerecht zu beseitigen. Dabei ist es egal, ob die Schäden vom Gabelstaplerfahrer, dem Lagerleiter oder dem Regalinspekteur festgestellt wurden.
Für die „Erste Hilfe“ bei Regalschäden hat sich daher folgendes Vorgehen bewährt:
1. sofortige Meldung des Regalschadens an den Sicherheitsbeauftragten
2. Bewertung des Schadens an der Lagereinrichtung, Beurteilung der Gefährdung
3. Festlegung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
4. Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit
5. Anfertigen eines schriftlichen Berichts
6. Ursachenermittlung, bei wiederholtem Auftreten von Schäden